Aktuelles

Immer neue Herausforderungen für unsere Vollgebrauchshunde


Mit einer neuen Verordnung, die zum 1.4.2024 in Kraft tritt, erfreut der Jott-Geh-HaHa-Fau unsere Vollgebrauchshündinnen und -rüden, denn diese stellt das eigenständige Agieren unserer Vierläufer in ausgeklügelter Weise auf die Probe und verlangt von ihnen höchste Konzentrationsfähigkeit und Selbstbeherrschung.

Zur neuen „erweiterte Anschneideprüfung“ können sich alle Hunde (m/w/d) bewerben, die die folgenden Grundvoraussetzungen mitbringen:

  • bestandene Brauchbarkeitsprüfung §8 (in NRW)
  • bestandene Stöberprüfung (irgendwelcher Bundesländer)
  • bestandene VGP mit Punktzahl über 300Pkt.
  • Volljährigkeit
  • Lautnachweis
  • Härtenachweis
  • geputzte Zähne
  • Nachweis schwerpunktmäßig vegetarischer Ernährung (durch beliebige_n Amtstierarzt/ärztin)

Während der höchstens 33min dauernden Prüfung muss der Canide (ähnlich dem beliebten Spiel „Schokoladenessen“) nachweisen, dass er – mit Messer und Gabel ausgestattet - einen ihm vorgelegten Schweinskopf (Wildsau ist auch erlaubt) verzehrfertig macht, aber das als Garnitur beigelegte Gemüse/Gras/Cannabis etc. unberührt lässt.

Wie inzwischen üblich, muss der Hund (m/w/d) das neue Formblatt anschließend selbst ausfüllen.

Es ist erlaubt, den Hund (m/w/d) nach bestandener Prüfung zu loben (z.B. „Das macht den Papa stolz!!!“).

In diesem Sinne „BRAVO und Ho-Rüd-Ho“ wünscht ILK


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