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EILNACHRICHT +++ Die Krönung: Hundeprüfungen in Zeiten von Corona +++


Der JottGeHaHaVau informiert, dass bis auf Weiteres folgende Regelung für die anstehenden Anlageprüfungen ab 01.04.2020 gelten:

 

Jeder Vollgebrauchshund soll von seiner/m Hundeführer/in so mit der Prüfungsmaterie vertraut gemacht werden, dass er/sie imstande ist, die Leistungen in den einzelnen Fächern nicht nur zu erbringen, sondern sie auch eigenständig beurteilen zu können. Das ermöglicht die Durchführung der Prüfungen dezentral und vor allem ohne unnötige Ansammlungen von Richter/innen. Unangemessenen Absprachen unter den Richter/innen (früher: Richterbesprechung) wird so vorgebeugt und auch das sog. „offene Richten“ (früher: Mittagspause) entfallen daher künftig. Kosten und dekorativer Aufwand (früher: Brauchtum) können auf diese Weise minimiert werden, was dem Vermögen der Vereine und einem modernen, „schlanken“ Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit zuträglich ist.

 

Hier sind allerdings die Hundeführer/innen herausgefordert, ihre Hunde und Hündinnen zu Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit zu erziehen – Eigenschaften, die nicht jeder/m gegeben sind.

Doch wie immer im Leben gilt auch hier: Übung macht den Meister! Nutzen Sie gern auf unserer Vereinshomepage die Webinare und e.learning-Portale zu den Themen: Nase, Suche, Spur, Arbeitswille, Führigkeit, Humor – und vieles mehr!

 

Wir weisen noch einmal besonders darauf hin, dass die/der Hündin/Hund seine Leistungen selbst einschätzen soll und in die Prüfungszeugnisse eigenständig eintragen muss! Nur in diesem Sinne können wir nachweisen, dass wir tatsächlich brauchbare und vielseitige Vollgebrauchshunde einsetzen. Ho-Rüd-Ho!


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