Aktuelles

Wichtige Neuerungen für Verbandsrichter_innen und -anwärter_innen im JGV


Ab dem neuen Jagdjahr tritt eine wichtige Änderung in Reglement für Verbandsrichter_innen im JGHV in Kraft, an die sich ab dem 1.4.2019 zu halten ist:

 

Jede/r Verbandsrichter_in und Anwärter_innen hat neben ihrem mindestens einen nach den Regularien des JGHV bis zur VGP durchgeführten Hundes/Hündin (für diese Hunde ist es irrelevant, ob man sie auf der Jagd tatsächlich sinnvoll einsetzen kann) auch mindestens einen jagdlich brauchbaren Mischling aus mindestens einer als Jagdhund anerkannten Rasse zu führen (zB Pinscher&Pudel&Pointer).

Wer dieser Vorschrift nicht nachkommt, kann die Auflage bekommen, durch Nachweis eines im gleichen Haushalt lebenden (keine Zwingerhaltung!), vierbeinigen (!), jagdlich brauchbaren Lebewesens (zB Frettchen, Hamster, Katze) die Auflage erlassen zu bekommen. Ausnahmsweise reicht es für diese Jagdbegleiter auch, bis „drei“ zählen zu können.

 

Allerdings gilt diese Regel nicht für jagdlich aktive Züchter_innen. Diese müssen nachweisen, dass sie und ihre im gleichen Haushalt lebenden Partner_innen im letzten Jagdjahr mindestens einen Wurf jagdlich unbrauchbarer Mischlinge produziert haben. Wird dieser Auflage nicht nachgekommen, kann das den Entzug des Jagdscheins nach sich ziehen. Das Richteramt bleibt hiervon unbenommen.


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